Erklärung zur Barrierefreiheit
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für Fördi unter dieser Adresse.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anwendung ist auf die Anforderungen der BITV 2.0 und der EN 301 549 ausgelegt: sie verwendet KERN, das Designsystem der öffentlichen Verwaltung, gibt jede Fehlermeldung am betroffenen Feld aus, kennzeichnet die Sprache des Dokuments und bietet auf jeder Seite einen Sprunglink zum Inhalt.
Eine unabhängige Prüfung hat noch nicht stattgefunden. Solange sie fehlt, ist der Konformitätsstatus nicht bewertet — nicht „vollständig vereinbar". Diese Angabe fehlt noch. Sie ist in der Betreiberdatei zu ergänzen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Bekannt und noch nicht behoben:
- Das Antragsformular und der Bewertungsbogen brauchen JavaScript. Ohne JavaScript erscheint ein Hinweis mit dem Weg über die Geschäftsstelle, aber kein Ersatzformular.
- Die Verträglichkeit mit Screenreadern ist nicht durch eine unabhängige Prüfung belegt.
- Erzeugte Bescheide sind PDF-Dateien. Ob sie den Anforderungen an barrierefreie PDF-Dokumente entsprechen, hängt an der hinterlegten Vorlage und ist je Vorlage zu prüfen.
Rückmeldung und Kontakt
Sie können uns Barrieren melden und Informationen in barrierefreier Form anfordern.
Durchsetzungsverfahren
Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden oder erhalten Sie innerhalb eines Monats keine, können Sie die Durchsetzungsstelle einschalten. Diese Angabe fehlt noch. Sie ist in der Betreiberdatei zu ergänzen.